Hinweise zur Abrechnung


Die Abrechnung erfolgt mittels Originalbelegen gegenüber der Fach- und Koordinierungsstelle. Diese prüft die inhaltliche Richtigkeit. Bei größeren Summen kann die Fach- und Koordinierungsstelle nach Absprache als Rechnungsadresse angegeben werden, sofern das Projekt durch den BGA bewilligt wurde und der Projektträger das wünscht. Für die Abrechnung haben Sie ab Projektbeginn sechs Wochen Zeit.


Handreichung zur Abrechnung
 
Ihre Abrechnung reichen Sie bitte spätestens sechs Wochen nach Maßnahmenbeginn
bei der Fach- und Koordinierungsstelle ein. Um diese zügig bearbeiten zu können:
Kleben Sie bitte jeden Einzelbeleg auf einer A4 Seite auf bzw. drucken Sie die Rechnung
aus.
Erstellen Sie eine Übersicht (Tabelle):

 

Rechnungstitel

beantragt

ausgegeben

Lebensmittel

100,00

98,00

Honorar

450,00

450,00

Raummiete

67,00

69,00

Material

100,00

120,00

Fahrtkosten

100,00

80,00

 

 

 

gesamt

 

 


Beachten Sie bitte: die einzelnen Positionen dürfen maximal 20% vom bewilligten Betrag abweichen. Sie können wie im obigen Beispiel in diesem Rahmen ‚schieben‘.
Sollten Sie weniger ausgeben, als Sie beantragt haben, müssen Sie diese Differenz an uns zurück überweisen.
Sollten Sie mehr als den beantragten Betrag ausgegeben haben, können Sie trotzdem nur die bewilligte Summe abrechnen.
Bitte vermerken Sie auf dem ersten Blatt Ihrer Abrechnung die Projektnummer Ihrer
Aktivität. Die Projektnummer finden Sie in der Bewilligung, die wir Ihnen nach der
Genehmigung im Begleitausschuss zusenden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fach- und Koordinierungsstelle: Stefan Settels (0176/10608919)